top of page

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

wurde Rechtsanwalt Galwas durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 6.02.2018 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 10 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht die nachzuweisen sind:

  1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)

  2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)

  3. Verfahrensrecht

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

Teil 1

Grundzüge des Arbeitsrechts, Recht der betrieblichen Altersvorsorge, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts, Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen

Teil 2

Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeitsvertrages, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge des Personalvertretungsrechts, Recht des Berufsausbildungsverhältnisses, Recht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren, Mütter, Schwerbehinderten und Jugendlichen.

Teil 3

Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen und allgemeiner Kündigungsschutz, Außerordentliche Kündigung und besonderer Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozessrecht, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.

  • Facebook Black Round
  • Google+ Black Round

Tel:       02307 66 38 222

Notfall: +49 1762 18 54 265

Fax:     +49 2307 66 386 88

E-Mail: info@ra-galwas.com

Rechtsanwalt

Arthur Galwas

Robert-Koch-Str. 6

59174 Kamen

bottom of page