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Fachanwalt für Familienrecht

Die zusätzliche Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht"

wurde Rechtsanwalt Galwas durch die Rechtsanwaltskammer Hamm mit der Urkunde vom 9.01.2018 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Familienrecht waren hierzu 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, daß eine mindestens 15 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 12 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Familienrecht die nachzuweisen sind:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft

  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht

  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

 

Teil 1

Verfassungsrechtliche Bedeutung von Ehe und Familie, Allgemeine Ehewirkungen, Materielles Scheidungsrecht, Hausratsverfahren, Verbundverfahren, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung, Erbrechtliche Bezüge von Trennung und Scheidung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft, Versorgungsausgleich

 

Teil 2

Unterhaltsrecht

Teil I (Einkommensermittlung, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt nach § 1615 Abs. 1 BGB), Unterhaltsrecht

Teil II (Ehegattenunterhalt, Unterhaltsprozessrecht) Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung, Familienvermögens- und Gesellschaftsrecht, Familienvermögens- und Steuerrecht.

 

Teil 3

Sozialrechtliche Aspekte bei Trennung und Scheidung, Unterhalt und Sozialhilfe, Kindschaftsrecht, Streitwerte und Gebühren in Familiensachen, Betreuung/Pflegschaft/Vormundschaft, Internationales Familienrecht einschließlich europarechtlicher Bezüge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

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